Frohe Botschaft und netter Vermieter
In die Kategorie “Ach Du Schreck” fällt auch der Eintrag von NewDaysEntry. Er wurde vom Vermieter gewarnt, weil eine Nachzahlung von 440 Euro ansteht … er soll die Abrechnung doch mal genau prüfen … das würde ich auch raten.
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Vermieter berechtigt ist, auch nach dem Auszug eine Nachzahlung für die Nebenkosten zu verlangen.
Hierzu kann man sagen, dass die Nebenkostenabrechnung bis zu einem Jahr später erstellt werden kann, auch nach einem Auszug. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem Auszug auch die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Eine solche Nebenkostenabrechnung ist formal korrekt.
Sollte die Abrechnung älter als ein Jahr sein, dann kann der Vermieter keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Rückerstattung erhalten Sie aber trotzdem, diese verjäht nicht.
Aufstellung der Betriebskosten
In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten in den Nebenkosten erscheinen dürfen. Zur Zeit sind 17 unterschiedliche Punkte festgelegt:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasser
- verbundene Heizung- und Warmwasseranlage
- Aufzug
- Strassenreinigung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornstein
- Versicherung
- Hausmeister
- Antenne/Kabel
- Waschpflege
- Sonstige Betriebskosten
Die komplette Betriebskostenverordnung gibt es hier.
Lensmaster zum Thema Nebenkosten
Ich habe mal eine “Lense” bei Sqidoo angelegt, die sich mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt.
Ich werde dort im Laufe der Zeit hoffentlich viele weitere Interessante Resourcen hinzufügen.
Nebenkostenschock in Bayern
In der neuen Kategorie “Ach Du Schreck” werden ich Fundstücke aus dem Netzt dokumentieren, wo von Auffällig hohen Betriebskosten festgestellt wurdenj.
“Ach Du schreck” kommt diese Woche aus Bayern: Schockzustand nach Nebenkostenabrechnung.
Nebenkostenabrechnung online prüfen
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben und sich die Frage stellt, ob das so alles korrekt ist - dann gibt es jetzt eine Lösung für Sie:
Auf www.nebenkosten-pruefen.de kann man seine Mietnebenkostenabrechnung online prüfen lassen. In einem Formular können Sie alle Daten Ihrer Abrechnung eintragen und erhalten sofort per Email das Ergebnis der Prüfung zugestellt.
Sollte die Prüfung Auffälligkeiten feststellen, dann sollten Sie schnell handeln und kein bares Geld verschenken!
Falsche Betriebskostenabrechnung
Bei Gabi findet man einen schönen Artikel, der zeigt, dass auch in Östereich viele Betriebskostenabrechnungen falsch sind.
Den ganzen Artikel gibt es hier.
Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch
Die Mietnebenkosten sind zur „zweiten Miete“ geworden. Es wird geschätzt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist.
Zu den Betriebskosten zählen alle Auslagen, die dem Eigentümer durch Nutzung des Hauses laufend entstehen. Nicht erlaubt sind z.B. versteckte Verwaltungs- oder Reparaturkosten.
Ein Blog über Miete, Neben- und Betriebskosten
Die Mietbetriebskostensteigen immer weiter und werden schon als zweite Miete bezeichnet.
Grund genug, um dem Thema ein eigenes Blog zu widmen!