Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch
Die Mietnebenkosten sind zur „zweiten Miete“ geworden. Es wird geschätzt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist.
Zu den Betriebskosten zählen alle Auslagen, die dem Eigentümer durch Nutzung des Hauses laufend entstehen. Nicht erlaubt sind z.B. versteckte Verwaltungs- oder Reparaturkosten.