Nebenkosten Blog - Tipps zur zweiten Miete


Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Posted in Nebenkostenabrechnung by Betriebskosten Blogger on the März 28th, 2007

Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Vermieter berechtigt ist, auch nach dem Auszug eine Nachzahlung für die Nebenkosten zu verlangen.

Hierzu kann man sagen, dass die Nebenkostenabrechnung bis zu einem Jahr später erstellt werden kann, auch nach einem Auszug. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem Auszug auch die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Eine solche Nebenkostenabrechnung ist formal korrekt.

Sollte die Abrechnung älter als ein Jahr sein, dann kann der Vermieter keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Rückerstattung erhalten Sie aber trotzdem, diese verjäht nicht.

10 Responses to 'Nebenkostenabrechnung nach Auszug'

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  1. Mathias said,

    on Mai 4th, 2007 at 17:29

    hallo!

    ich habe heute eine nebenkostenabrechnung von meinem vermieter bekommen. ich bin aber bereits am 31.07.2006 aus der wohnung ausgezogen. muss ich die nk-rechnung jetzt wirklich nicht bezahlen? welche rechtliche grundlage gibt es dafür (gesetz + paragraph)
    vielen dank im voraus, gruß

    mathias

  2. Mathias said,

    on Mai 4th, 2007 at 17:30

    hups…ein jahr wäre ja der 31.07.2007 - damit hätte es sich ja erledigt… die gesetzliche grundlage wäre aber trotzdem interessant ;)

  3. Mathias said,

    on Mai 4th, 2007 at 17:33

    by the way: kann es sein, dass meine freundin & ich für 10 monate noch 300€ NK nachzahlen müssen - ist das nicht etwas viel?

  4. Betriebskosten Blogger said,

    on Mai 4th, 2007 at 17:47

    Hallo Mathias,

    so wie ich es verstanden habe, darf die NK-Abrechnung bis zu ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode (von maximal ein Jahr) erstellt werden.
    (Extrem-)Beispiel: Du wohnst im Januar 2006 eine Woche zur Miete.
    Die Abrechnungsperiode für NK geht z.B. bis zum Ende des Jahres (31.12.06). Dann hat der Vermieter bis zum 31.12.07 Zeit, ehe seine Ansprüche auf eine Nachzahlung verfallen.

    Die Höhe der Nachzahlung ist ärgerlich, wird aber durch die Vorauszahlungen bestimmt. Soweit ich weiss, muss die Vorauszahlung nicht zu den NK passen.

    Wenn Du Dir unsicher bist, dann hol Dir Rat vom Fachmann (siehe auch Artikel nebenkosten prüfen).

  5. Katrin said,

    on Mai 14th, 2007 at 15:46

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zur Sache Kaution. Ich bin Mitte Juni 2006 ausgezogen und der Verwalter hat mich mit der Abrechnung immerwieder vertröstet. Soweit wie ich weiß darf der Vermieter die Kaution nur 6 Monate einbehalten. Weiterhin kommt dazu, dass auch noch eine halbe Kaltmiete zurückzuzahlen. Damals bei der Übergabe war ich allerdings schon etwas verärgert, weil der neue Nachmieter schon einige Tage drin gewohnt hat. Mein Vermieter will auch keine Zinsen für die fast 500€ zahlen. Nun hab ich Verwalter und Vermieter schriftlich Angemahnt. Welche Mittel hab ich noch?

  6. Betriebskosten Blogger said,

    on Mai 14th, 2007 at 16:24

    Hallo Katrin,

    da würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  7. Unbekannt said,

    on Oktober 2nd, 2007 at 21:23

    Hallo,

    ich bin Ende Juli 2006 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im August diesen Jahres habe ich die Nebenkostenabrechnungen für 2005 und 2006 erhalten.
    Beides Nachzahlungen. Die Nebenkostenabrechnung für 2005 muss ich ja wohl nicht mehr bezahlen da Im Januar 2006 abgelesen wurde. Aber was ist mit der Abrechnung für 2006?
    Gilt die Einjahresfrist ab Auszug? Oder ab dem Zeitpunkt zu dem üblicherweise abgelesen wird? In diesem Fall wäre das Anfang Januar 2007.
    Außerdem würde mich interessieren, ob die Kosten für Heizung, Wasser und Kanalgebühren in den vergangenen 2 Jahren so drastisch gestiegen sind?
    Laut Abrechnung 2005 gab es da einen Verbrauch von 880,44 Euro (12 Monate) und 2006 661,07 Euro (für 7 Monate).
    Die ersten beiden Jahre habe ich ca. 30 Euro nachzahlen müssen und jetzt 218,84 € (2005) und 352,33 € (2006).

  8. brigitte said,

    on Februar 4th, 2008 at 10:36

    Hallo,

    der Mietvertrag meiner verstorbenen Mutter endete am 30.11.2006. Der Vermieter erhielt alle notwendigen Ablesedaten mit dem Übergabeprotokoll. Trotz mehrfacher Bitte erhielt ich bis heute noch keine Freigabe der Kaution, da der Vermieter dies erst nach dem Begleichen der Nebenkostenabrechnung vornehmen will. Der letzte Abrechnungszeitraum war vom 01.05.2005-30.04.2006. Der Vermieter sicherte mir imDezember 2006 schriftlich zu, dass ich die Abrechnung im Oktober/November 2007 erhalten werde. Nach mehrmaliger, teils unbeantwortetet Anfrage, teilte mir der Vermieter nun mit, dass er für die Abrechnung noch keine Zeit hatte und ich ca. weitere 6 Wochen warten müsse. Darf er auf evt. ausstehenden Mietkosten noch bestehen, weil sein Abrechnungszeitraum von Mai bis April geht oder ist das auch verjährt, weil er nach Benndigung des Mietvertrages zum 30.11.2006 noch nicht abgerechnet hat?

    Gruß,

    Brigitte

  9. Daniel said,

    on Juni 8th, 2008 at 10:35

    Hallo zusammen,

    bin letztes Jahr zum 16.10. aus meiner Wohnung ausgezogen; das Mietverhältniss endete lt. Kündigungsfrist jedoch erst zum 31.11. Nun bekomme ich zum 01.06.08 eine Abrechnung über die Mietkaution in der 40€ wegen evtl. Nachzahlungen zu den Nebenkosten abgezogen wurden. Noch zu sagen ist, dass ich den Monat Nov.07 warm bezahlt habe, d.h. trotz “nicht wohnens” in der Wohnung trotzdem die vereinbarten Nebenkosten zu 100% beglichen hab. Ist in solch einem Fall wo eine Absicherung durch die gezahlten Nebenkosten in Nov.07 eigentlich reichen würde (das Mietverhältniss belief sich nur von 01.07.-31.11.) der Einbehalt rechtens?

    Vielen Dank für eure Hilfe…

    Gruß, daniel

  10. Betriebskosten Blogger said,

    on Juni 9th, 2008 at 12:43

    Hallo,

    zu konkreten Fragen kann (und will) ich nichts sagen.
    In solchen Fällen hilft der Mieterschutzbnud oder Anwälte (z.B. www.nebenkosten-pruefen.de)

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