Nebenkosten Blog - Tipps zur zweiten Miete


Nebenkosten Verjährung

Posted in Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung by Betriebskosten Blogger on the April 2nd, 2007

Die Nebenkostenabrechnung muss immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird?

In diesem Zusammenhang liest man immer wieder von einer Verjährung der Nebenkosten - das ist aber falsch. Es handelt sich nämlich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Ausschlussfrist keine Betriebskostennachzahlung mehr einfordern kann.
Eine Rückzahlung (gibt es so etwas?) ist davon nicht betroffen.

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