Nebenkosten Blog - Tipps zur zweiten Miete


Fehlende Betriebskostenabrechnung

Posted in Nebenkostenabrechnung by Betriebskosten Blogger on the April 4th, 2007

… oder wann eine fehlende Betriebskostenabrechnung zum Problem werden kann.

Wenn man monatlich eine relativ hohe Abschlagszahlung für die Betriebskosten leistet, kann es durchaus sein, dass man am Ende des Jahres keine Nachzahlung leisten muss, sondern Geld zurück bekommt.

Oft passiert es auch, dass eine Wohnung einfach selten benutzt wird. Gründe könnten z.B. eine Weltreise, ein neuer Job oder auch ein neuer Lebensabschnittsbegleiter sein. In solchen Fällen kann man mit einer Erstattung rechnen.

Was aber ist, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt?
Erhält man auf Grund der fehlenden Betriebskostenabrechnung sein Geld nicht?

Im BGB ist der Anspruch auf die Vorlage ein Betriebskostenabrechnung geregelt. Die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungperiode (max. ein Jahr) vorgelegt werden. Wenn der Vermieter dies nicht macht, kann man diesen Anspruch auf dem Klageweg geltend machen, also auf zum Anwalt. Allerdings wird das Verhältnis zum Vermieter danach sicherlich nicht besser sein. Ob sich der Aufwand lohn, muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden.

2 Responses to 'Fehlende Betriebskostenabrechnung'

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  1. Chris said,

    on April 10th, 2007 at 14:53

    Im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung ist es auch anzuraten die zu Grunde gelegte Wohnfläche genau zu kontrollieren. Gerade bei verwinkelten Wohnungen wird die Wohnfläche viel zu hoch angesetzt. Dementsprechend zuviel zahlt man dann auch an NKs.

  2. Peter said,

    on Januar 21st, 2009 at 22:17

    Es ist immer ratsam im Vorfeld bevor man in einen Wohnung die Wohnfläche der Wohnung zu überprüfen.. da ist man dann auf der sicheren Seite….

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