Nebenkosten Blog - Tipps zur zweiten Miete


Betriebskosten bei leerstehenden Wohnungen

Posted in Betriebskosten by Betriebskosten Blogger on the April 10th, 2007

Sollten eine Wohnung oder mehrere in ihrem Wohnhaus leerstehen, dann müssen Sie besonders bei den Betriebskosten aufpassen.

Bei allen Kosten, die über die Wohnfläche umgelegt werden, darf der Vermieter die leerstehende Wohnfläche nicht von der Gesamtfläche abziehen. Grundsatz ist hierbei, dass dem Mieter keine Kosten entstehen sollen, die bei einer Vollbelegung nicht entstanden wären. Hierunter fallen z.B. Aufzugskosten, Beleuchtungskosten oder auch die Treppenhausreinigung.

Also, bei Leerstand die nächste Mietnebenkostenabrechnung doppelt prüfen!

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