Nebenkosten Blog - Tipps zur zweiten Miete


Betriebskosten bei leerstehenden Wohnungen

Posted in Betriebskosten by Betriebskosten Blogger on the April 10th, 2007

Sollten eine Wohnung oder mehrere in ihrem Wohnhaus leerstehen, dann müssen Sie besonders bei den Betriebskosten aufpassen.

Bei allen Kosten, die über die Wohnfläche umgelegt werden, darf der Vermieter die leerstehende Wohnfläche nicht von der Gesamtfläche abziehen. Grundsatz ist hierbei, dass dem Mieter keine Kosten entstehen sollen, die bei einer Vollbelegung nicht entstanden wären. Hierunter fallen z.B. Aufzugskosten, Beleuchtungskosten oder auch die Treppenhausreinigung.

Also, bei Leerstand die nächste Mietnebenkostenabrechnung doppelt prüfen!

Nebenkosten Verjährung

Posted in Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung by Betriebskosten Blogger on the April 2nd, 2007

Die Nebenkostenabrechnung muss immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird?

In diesem Zusammenhang liest man immer wieder von einer Verjährung der Nebenkosten - das ist aber falsch. Es handelt sich nämlich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Ausschlussfrist keine Betriebskostennachzahlung mehr einfordern kann.
Eine Rückzahlung (gibt es so etwas?) ist davon nicht betroffen.

Aufstellung der Betriebskosten

Posted in Betriebskosten by Betriebskosten Blogger on the März 23rd, 2007

In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten in den Nebenkosten erscheinen dürfen. Zur Zeit sind 17 unterschiedliche Punkte festgelegt:

  1. Grundsteuer
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizung
  5. Warmwasser
  6. verbundene Heizung- und Warmwasseranlage
  7. Aufzug
  8. Strassenreinigung
  9. Gebäudereinigung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornstein
  13. Versicherung
  14. Hausmeister
  15. Antenne/Kabel
  16. Waschpflege
  17. Sonstige Betriebskosten

Die komplette Betriebskostenverordnung gibt es hier.

Falsche Betriebskostenabrechnung

Posted in Betriebskosten by Betriebskosten Blogger on the März 8th, 2007

Bei Gabi findet man einen schönen Artikel, der zeigt, dass auch in Östereich viele Betriebskostenabrechnungen falsch sind.

Den ganzen Artikel gibt es hier.

Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch

Posted in Betriebskosten by Betriebskosten Blogger on the März 8th, 2007

Die Mietnebenkosten sind zur „zweiten Miete“ geworden. Es wird geschätzt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist.

Zu den Betriebskosten zählen alle Auslagen, die dem Eigentümer durch Nutzung des Hauses laufend entstehen. Nicht erlaubt sind z.B. versteckte Verwaltungs- oder Reparaturkosten.