Wann ist eine Nebenkostenabrechnung formal korrekt?
Nebenkostenabrechnung und insbesondere Teile der Berechnung (ich sage nur Gradtagszahl) können ziemlich kompliziert sein. Gerade deshalb sollten Nebenkostenabrechnungen so aufgebaut sein, das auch normale Mieter ohne Jurastudium sie verstehen können.
Folgende Punkte sollte eine Nebenkostenabrechnung formal meiner Meinung nach mind. erfüllen:
- Korrekte Anschrift des Mieters
- Angabe des Abrechnungszeitraumes
- Angabe der einzelnen Betriebskostenarten
- Umlagemaßstab (z.B. Wohnfläche, Personenzahl oder Wohneinheiten)
- Angabe der Gesamtkosten
- Berechnung der Kosten, die auf den Mieter entfallen
- geleistete Vorauszahlungen
- Endergebnis (Nach- oder Rückzahlung)
Somit sollte gewähleistet sein, dass man die Mietnebenkosten nachvollziehen kann.
7 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Oft ist die Nebenkostenabrechnung falsch, hier finden Sie 7 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung:
- Wohnfläche weicht von der tatsächlichen Fläche ab
- Ersatzanschaffungs- oder Reparaturkosten erscheinen in den Nebenkosten
- Doppelte Berechnung des Hauswarts
- Bei Leerstand werden die Kosten auf die restlichen Mieter umgelegt
- Fremdleistungen werden zu teuer eingekauft (Heizöl, Wartungs- oder Reinigungsfirmen, …)
- Unnötige Müllbehälter werden nicht abgeschafft
- Mehrere Häuser werden zusammen abgerechnet
Wenn auch Sie glauben, mit Ihrer Nebenkostenabrechnung stimmt etwas nicht, dann sollten Sie einen Fachmann einschalten.
Ich empfehle Ihnen das Team von nebenkosten-prüfen.
Fehlende Betriebskostenabrechnung
… oder wann eine fehlende Betriebskostenabrechnung zum Problem werden kann.
Wenn man monatlich eine relativ hohe Abschlagszahlung für die Betriebskosten leistet, kann es durchaus sein, dass man am Ende des Jahres keine Nachzahlung leisten muss, sondern Geld zurück bekommt.
Oft passiert es auch, dass eine Wohnung einfach selten benutzt wird. Gründe könnten z.B. eine Weltreise, ein neuer Job oder auch ein neuer Lebensabschnittsbegleiter sein. In solchen Fällen kann man mit einer Erstattung rechnen.
Was aber ist, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt?
Erhält man auf Grund der fehlenden Betriebskostenabrechnung sein Geld nicht?
Im BGB ist der Anspruch auf die Vorlage ein Betriebskostenabrechnung geregelt. Die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungperiode (max. ein Jahr) vorgelegt werden. Wenn der Vermieter dies nicht macht, kann man diesen Anspruch auf dem Klageweg geltend machen, also auf zum Anwalt. Allerdings wird das Verhältnis zum Vermieter danach sicherlich nicht besser sein. Ob sich der Aufwand lohn, muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden.
Nebenkosten Verjährung
Die Nebenkostenabrechnung muss immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden.
Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird?
In diesem Zusammenhang liest man immer wieder von einer Verjährung der Nebenkosten - das ist aber falsch. Es handelt sich nämlich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Ausschlussfrist keine Betriebskostennachzahlung mehr einfordern kann.
Eine Rückzahlung (gibt es so etwas?) ist davon nicht betroffen.
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Vermieter berechtigt ist, auch nach dem Auszug eine Nachzahlung für die Nebenkosten zu verlangen.
Hierzu kann man sagen, dass die Nebenkostenabrechnung bis zu einem Jahr später erstellt werden kann, auch nach einem Auszug. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem Auszug auch die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Eine solche Nebenkostenabrechnung ist formal korrekt.
Sollte die Abrechnung älter als ein Jahr sein, dann kann der Vermieter keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Rückerstattung erhalten Sie aber trotzdem, diese verjäht nicht.
Lensmaster zum Thema Nebenkosten
Ich habe mal eine “Lense” bei Sqidoo angelegt, die sich mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt.
Ich werde dort im Laufe der Zeit hoffentlich viele weitere Interessante Resourcen hinzufügen.
Nebenkostenabrechnung online prüfen
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben und sich die Frage stellt, ob das so alles korrekt ist - dann gibt es jetzt eine Lösung für Sie:
Auf www.nebenkosten-pruefen.de kann man seine Mietnebenkostenabrechnung online prüfen lassen. In einem Formular können Sie alle Daten Ihrer Abrechnung eintragen und erhalten sofort per Email das Ergebnis der Prüfung zugestellt.
Sollte die Prüfung Auffälligkeiten feststellen, dann sollten Sie schnell handeln und kein bares Geld verschenken!