Desktop Tower Defense
Ich muss mich jetzt mal als Warcraft-Spieler outen. Aber nicht World of Warcraft, sondern wirklich der (inzwischen) Klassiker Warcraft 3. Bei WC3 ist es möglich, eigene Maps(Karten) zu erstellen, die ein eigenes Spielprinzip haben und dabei die Grafik von Warcraft nutzen. Auf diese Weise sind einige sehr kurzweilige Spiele entstanden. (weiterlesen…)
7 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Oft ist die Nebenkostenabrechnung falsch, hier finden Sie 7 häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung:
- Wohnfläche weicht von der tatsächlichen Fläche ab
- Ersatzanschaffungs- oder Reparaturkosten erscheinen in den Nebenkosten
- Doppelte Berechnung des Hauswarts
- Bei Leerstand werden die Kosten auf die restlichen Mieter umgelegt
- Fremdleistungen werden zu teuer eingekauft (Heizöl, Wartungs- oder Reinigungsfirmen, …)
- Unnötige Müllbehälter werden nicht abgeschafft
- Mehrere Häuser werden zusammen abgerechnet
Wenn auch Sie glauben, mit Ihrer Nebenkostenabrechnung stimmt etwas nicht, dann sollten Sie einen Fachmann einschalten.
Ich empfehle Ihnen das Team von nebenkosten-prüfen.
Betriebskosten bei leerstehenden Wohnungen
Sollten eine Wohnung oder mehrere in ihrem Wohnhaus leerstehen, dann müssen Sie besonders bei den Betriebskosten aufpassen.
Bei allen Kosten, die über die Wohnfläche umgelegt werden, darf der Vermieter die leerstehende Wohnfläche nicht von der Gesamtfläche abziehen. Grundsatz ist hierbei, dass dem Mieter keine Kosten entstehen sollen, die bei einer Vollbelegung nicht entstanden wären. Hierunter fallen z.B. Aufzugskosten, Beleuchtungskosten oder auch die Treppenhausreinigung.
Also, bei Leerstand die nächste Mietnebenkostenabrechnung doppelt prüfen!
Witzige kostenlose Handyortung
Ich habe gerade eine tolle Seite gefunden wo man eine kostenlose Handyortung machen kann.
Aber nicht zu viel erwarten, steht nicht ohne Grund in der Kategorie “Spassecke” ![]()
Kleine Erhöhung und grosse Probleme
In der Reihe “Ach Du Schreck” habe ich heute ein Blogbeitrag gelesen, der zeigt wie auch eine kleine Erhöhung der Nebenkosten zum Problem werden kann.
In diesem Fall sind die Nachzahlung der Betriebskosten sowie eine gleichzeitige Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen ein Problem, weil sich zusammen ein doch relativ grosser Betrag ergibt. Da stellt sich die Frage: “Nebenkosten oder Essen?”
Fehlende Betriebskostenabrechnung
… oder wann eine fehlende Betriebskostenabrechnung zum Problem werden kann.
Wenn man monatlich eine relativ hohe Abschlagszahlung für die Betriebskosten leistet, kann es durchaus sein, dass man am Ende des Jahres keine Nachzahlung leisten muss, sondern Geld zurück bekommt.
Oft passiert es auch, dass eine Wohnung einfach selten benutzt wird. Gründe könnten z.B. eine Weltreise, ein neuer Job oder auch ein neuer Lebensabschnittsbegleiter sein. In solchen Fällen kann man mit einer Erstattung rechnen.
Was aber ist, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt?
Erhält man auf Grund der fehlenden Betriebskostenabrechnung sein Geld nicht?
Im BGB ist der Anspruch auf die Vorlage ein Betriebskostenabrechnung geregelt. Die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungperiode (max. ein Jahr) vorgelegt werden. Wenn der Vermieter dies nicht macht, kann man diesen Anspruch auf dem Klageweg geltend machen, also auf zum Anwalt. Allerdings wird das Verhältnis zum Vermieter danach sicherlich nicht besser sein. Ob sich der Aufwand lohn, muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden.
Nebenkosten Verjährung
Die Nebenkostenabrechnung muss immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden.
Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird?
In diesem Zusammenhang liest man immer wieder von einer Verjährung der Nebenkosten - das ist aber falsch. Es handelt sich nämlich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass der Vermieter nach Ablauf der Ausschlussfrist keine Betriebskostennachzahlung mehr einfordern kann.
Eine Rückzahlung (gibt es so etwas?) ist davon nicht betroffen.
Frohe Botschaft und netter Vermieter
In die Kategorie “Ach Du Schreck” fällt auch der Eintrag von NewDaysEntry. Er wurde vom Vermieter gewarnt, weil eine Nachzahlung von 440 Euro ansteht … er soll die Abrechnung doch mal genau prüfen … das würde ich auch raten.
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Vermieter berechtigt ist, auch nach dem Auszug eine Nachzahlung für die Nebenkosten zu verlangen.
Hierzu kann man sagen, dass die Nebenkostenabrechnung bis zu einem Jahr später erstellt werden kann, auch nach einem Auszug. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit dem Auszug auch die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Eine solche Nebenkostenabrechnung ist formal korrekt.
Sollte die Abrechnung älter als ein Jahr sein, dann kann der Vermieter keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Rückerstattung erhalten Sie aber trotzdem, diese verjäht nicht.
Aufstellung der Betriebskosten
In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten in den Nebenkosten erscheinen dürfen. Zur Zeit sind 17 unterschiedliche Punkte festgelegt:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasser
- verbundene Heizung- und Warmwasseranlage
- Aufzug
- Strassenreinigung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornstein
- Versicherung
- Hausmeister
- Antenne/Kabel
- Waschpflege
- Sonstige Betriebskosten
Die komplette Betriebskostenverordnung gibt es hier.